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Übungsflug SEP Der Übungsflug mit Fluglehrer zum Erhalt der SEP Berechtigung (Single Engine Piston) ist regelmäßiger Bestandteil der Lizenzerhaltung jedes Privatpiloten. Der Übungsflug muß innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der SEP-Berechtigung durchgeführt sein und vom betreffenden Fluglehrer im persönlichen Flugbuch eingetragen werden. Es gibt keine rechtlich festgelegten Übungsinhalte für diesen 60 minütigen Flug. Sinnvoll ist es jedoch, diese Übungsstunde mit Fluglehrer zu nutzen, um entstandene Lücken im praktischen Fliegen zu schließen oder Neues kennenzulernen. Gerade Piloten, die während Ihrer Ausbildung keine oder nur unzureichende Sicherheits- und Trudelausbildung gehabt haben, sollten diesen Bereich einmal ausführlich trainieren. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen entsprechende Inhalte. Die Kosten richten sich hierbei nach der Wahl des Fluggerätes und dem entsprechenden Einsatz (Normalflug, Sicherheitstraining, Kunstflug)
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