![]() |
||||||||||
Kontrollierter Sichtflug CVFR Die sogenannte CVFR- Berechtigung ist notwendig zum Befliegen bestimmter Lufträume oder als Voraussetzung für den Erwerb der Nachtflugberechtigung. Außerdem benötigt man sie, wenn man eine PPL-A nach ICAO Norm in eine PPL-A nach JAR-FCL Norm umschreiben lassen will. Die CVFR Ausbildung besteht aus einer theoretischen und praktischen Ausbildung. Wir empfehlen einen Theoriefernkurs mit freier Zeit- und Lernorteinteilung, bieten jedoch auch Theoriedirektschulung an. Die theoretische Prüfung im multiple choise Verfahren findet in den Fächern Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Funknavigation und Technik statt. Die gesetzliche Mindestausbildungszeit für die praktische Ausbildung beträgt 10 Flugstunden mit Fluglehrer und enthält vor allem die weiterführende Schulung im Funknavigationsbereich und in der genaueren Flugdurchführung im Sichtflugbereich. Abschließend findet eine praktische Prüfung mit einem Prüfungsratsmitglied der Landesluftfahrtbehörde Hamburg statt. Ausbildungskosten: Flugstunde Cessna 172 mit Fluglehrer 197,50 Euro exkl. MwSt. Flugstunde Cessna 172 mit Fluglehrer 235,00 Euro inkl. MwSt. Theoriefernlehrgang 170 Euro inkl MwSt |
|
|||||||||